95) Der Radfahrstreifen sollte möglichst 1,85 m und muss mindestens 1,50 m breit sein (jeweils inklusive 25-cm-Breitstrich); für den Schutzstreifen gibt es keine Breitenvorgaben, er muss nur so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. [ nächste Frage ] |