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Der Radfahrstreifen sollte möglichst 1,85 m und muss mindestens 1,50 m breit sein (jeweils inklusive 25-cm-Breitstrich); für den Schutzstreifen gibt es keine Breitenvorgaben, er muss nur so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinrei­chenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet.

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